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Deutsche Rente und Versicherungszeiten im Ausland
Ihr Arbeitsleben verteilt sich auf mehrere Länder? Wir helfen, Versicherungsverläufe, Wohnorte und Nachweise für eine geordnete Antragstellung zusammenzustellen.

Stand: 30. Oktober 2026
Weltweit anfragbar. Die Regeln hängen vom Land ab.
Unsere Unterstützung bei Sprache, Dokumenten und Vorbereitung können Sie unabhängig von Ihrem heutigen Wohnort anfragen. Ob ausländische Zeiten beim deutschen Rentenanspruch berücksichtigt werden, richtet sich dagegen nach Europarecht, dem jeweiligen Sozialversicherungsabkommen und Ihrer persönlichen Situation.
EU, EWR und Schweiz
Für beteiligte Staaten können Regeln zur Koordinierung gelten. Zeiten werden nicht einfach in ein einziges Rentenkonto übertragen; die zuständigen Staaten prüfen ihre Leistungen.
Staaten mit Sozialversicherungsabkommen
Für Länder wie die Türkei kommt es auf das konkrete Abkommen an. Nicht jedes Abkommen erfasst dieselben Leistungen oder erlaubt die Kombination mit beliebigen Drittstaaten.
Weitere Länder
Auch ohne Abkommen kann eine deutsche Rente aus deutschen Zeiten zu prüfen sein. Ausländische Zeiten werden dadurch aber nicht automatisch für die deutsche Wartezeit anerkannt.
Ihre Unterlagen für den ersten Überblick
- Alle Länder mit Arbeits-, Versicherungs- und gegebenenfalls relevanten Wohnzeiten chronologisch auflisten
- Versicherungsverläufe und Bescheide jedes beteiligten Trägers sammeln
- Namensänderungen und unterschiedliche Schreibweisen nachvollziehbar dokumentieren
- Überlappende Zeiträume markieren, statt sie doppelt zusammenzurechnen
- Aktuelles Wohnsitzland und das konkrete Anliegen angeben
Häufige Fragen zu mehreren Ländern
Werden alle Zeiten zu einer einzigen Rente?
In der Regel entstehen getrennte Ansprüche bei den zuständigen Staaten. Eine Zusammenrechnung kann helfen, Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen; daraus folgt keine pauschale Übertragung aller Beiträge nach Deutschland.
Kann ich Deutschland, die Türkei und ein drittes Land zusammenzählen?
Das ist keine allgemeine Regel. Europarecht und einzelne Abkommen haben unterschiedliche Voraussetzungen. Mehrere Länder müssen anhand der passenden Regelung getrennt geprüft werden.
Helfen Sie auch außerhalb der Türkei und Bulgariens?
Ja. Anfragen zu deutschen Rentenunterlagen sind aus allen Ländern möglich. Vor der Beauftragung klären wir, welche sprachliche und organisatorische Unterstützung wir für Ihren Vorgang anbieten können.
Braucht jedes Land eine neue Seite auf der Website?
Für Ihre Anfrage genügt das konkrete Wohn- und Versicherungsland. Eine individuelle Unterlagenliste ist hilfreicher als eine pauschale Zusage für alle Länder. Informationen zur Türkei finden Sie zusätzlich auf unserer Schwerpunktseite.
Aus offenen Fragen wird eine geordnete Unterlagenliste.
Im Unterlagen-Check prüfen wir vorhandene Schreiben, benennen fehlende Nachweise und besprechen die nächsten Vorbereitungsschritte. Umfang und Kosten werden vor der Beauftragung abgestimmt.
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